Ambulant betreutes Wohnen
Ambulant betreutes Wohnen
Das Ambulant betreute Wohnen (AbW) unterstützt Menschen mit psychischer Erkrankung im Rhein-Erft-Kreis darin, möglichst selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben.
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre, und die Unterstützung gestaltet sich individuell nach den jeweiligen Bedarfen und Wünschen der jeweiligen Klient*innen, insofern diese mit der psychischen Erkrankung zusammenhängen oder durch diese beeinflusst werden. Oberstes Ziel von ambulant betreutem Wohnen, auch Bewo genannt, ist die Befähigung zu größtmöglicher Selbstständigkeit in der eigenen Lebensführung und bei der Erledigung alltäglicher Dinge.
Dazu zählen beispielsweise die Begleitung zu Terminen bei Ärzt*innen und Behörden, Hilfe bei der Wiedererlangung einer Tagesstruktur, beratende Gespräche, Training von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Termine finden i. d. R. wöchentlich statt, der Ort ist von den betreuten Menschen in ihrem Sozialraum oder in der eigenen Wohnung frei wählbar.
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